Drohende Zwangsversteigerung
CH-Kredit Finanzierungsservice
Umfinanzierung – Drohende Zwangsversteigerung
Die Lage spitzt sich zu!
Eine finanzielle und emotionale Ausnahmesituation liegt bereits hinter Ihnen, durch die Zwangsversteigerung spitzt sich die Lage weiter zu.Sicherlich haben Sie alles versucht, einen Ausweg zufinden – Ihre Immobilie retten vor dem Zwangsverkauf um den sozialen Abstieg zu vermeiden.
Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln können wir unter Umständen Ihr Haus vor dem Zugriff Dritter schützen. Voraussetzung einer erfolgreichen Umfinanzierung der notleidenden Kredite ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Informationen und Beratung erhalten Sie telefonisch unter
0561 – 82 05 888 oder schreiben Sie eine E-Mail an CH-Kredit.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr CH-Kredit Team
Finanzierungskonzept
Um Ihnen wieder „finanzielle Luft zu verschaffen“, erstellen wir individuelle Finanzierungskonzepte.
Zunächst müssen wir den IST-Stand aller Verbindlichkeiten ermitteln. Im Anschluß erarbeiten wir ein Konzept , daß auf Ihre Einkommenssituation abgestimmt ist.
Die erfolgreiche Umsetzung der Konzeption garantieren wir als Verhandlungspartner zwischen Ihnen und den Kreditgebern.
(Alternativ unsere Kreditanfrage als interaktives PDF-Formular.)
Bank – Darlehens- / Kreditkündigung
Die Kündigung des Darlehens bzw. der Hypothek seitens der Bank führt schnell zur Bedrohung Ihrer Existenz. Diese Maßnahmen ergreift die Bank, wenn vereinbarte Zins- und Tilgungsraten nicht oder mit Verzögerungen geleistet werden.
Kreditkündigung
Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, wird Ihre Bank Ihnen Ihren Kredit kündigen.
In der Regel wird diese Kündigung in Ihre Schufa eingetragen.
Jetzt wird die Bank versuchen, Ihr Geld zubekommen, es läuft das gesetzliche Verfahren.
Parallel werden Sie versuchen einen neuen Kreditgeber zu finden, doch mit dem Schufaeintrag werden Sie keinen Erfolg haben. Die Zeit läuft Ihnen davon.
Jetzt brauchen Sie professionelle Hilfe.
Vollstreckung
Maßnahmen der Bank können sein:
- Lohn/Gehaltspfändung
- Kontopfändung
- Vollstreckung d. Gerichtsvollzieher
Sollten diese Maßnahmen erfolglos sein (da Sie kein Vermögen oder pfändbares Einkommen haben), werden Sie zur “Abgabe der Vermögensauskunft” geladen. (vormals: EV, eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid genannt).
Jetzt brauchen Sie professionelle Hilfe.
Zwangsversteigerung
Sollte es sich bei dem gekündigten Kredit um ein Immobiliendarlehen handeln, so ist dies i.d.R. mit einer Grundschuld in Ihrem Grundbuch gesichert.
Die Bank wird aus der Grundschuld vollstrecken und die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie einleiten.
Als nächstes wird das Gericht einen Sachverständigen beauftragen um den Wert Ihrer Immobilie festzulegen. Nach Ablauf aller Fristen legt das Gericht einen Termin zur öffentlichen Versteigerung fest.
Jetzt brauchen Sie professionelle Hilfe.